Voraussetzungen für Königsanwärter

I.: Medaillenschießen:

1. Am Medaillenschießen auf den Adler kann jedes aktive männliche Mitglied der Bruderschaft teilnehmen, dass das 18. Lebensjahr vollendet hat und im Besitz einer Mitgliedskarte ist.
2. Auf die Krone, den Reichsapfel, den rechten und linken Flügel, das Zepter und den Stoß wird je eine Medaille ausgesetzt.
Jeder Schütze, der am Medaillenschießen teilnehmen will, zieht eine Startnummer. Vor dem ersten Schuss wird die Startnummer am Pavillon abgegeben und die Teilnahmegebühr in Höhe von 5 € erhoben. Davon werden 2 € für die Jugendarbeit und/oder als Zuschuss für das Kinderkarussell bzw. die Kinderbelustigung verwendet.
Anschließend wird der Name des Schützen in die Schießliste eingetragen. Bei den folgenden Durchgängen werden die Startnummer und der Name des Schützen rechtzeitig vor dem Schießen aufgerufen. Erscheint der Schütze nicht rechtzeitig, so kann er erst im nächsten Durchgang wieder am Schießen teilnehmen.
3. Wird ein Preis abgeschossen, so hat der Schütze für die sofortige Eintragung beim Schriftführer zu sorgen. Fallen bei einem Schuss zwei oder mehr Preise gleichzeitig zu Boden, so darf sich der Schütze einen Preis aussuchen und der bzw. die übrigen werden wieder an den Adler befestigt. Diese Regelung gilt nicht für das Königsschießen. Jeder Schütze, der einen Preis vom Adler erzielt, zahlt eine Spende von mindestens 20 € für die Jugendarbeit.
4. Die Reihenfolge für das Schießen
A. Amtierender König
B. Kaiser
C. Geschäftsführender Vorstand mit Stellvertreter
D. Reihenfolge der Losnummern
5. Fällt der Adler während des Medaillenschießens von der Stange, zählt dies nicht als Königsschuss.

II.: Königschießen:

1. Jeder Bewerber um die Königswürde muss seit mindestens 5 aufeinander folgenden Jahren aktives Mitglied der Bruderschaft sein, das 21. Lebensjahr vollendet und seinen ständigen Wohnsitz im Vereinsgebiet haben. Jeder amtierende König hat die Bruderschaft bei den jährlich wiederkehrenden und zusätzlich variablen Terminen würdig zu vertreten und zu repräsentieren. In Abstimmung mit dem Brudermeister und seinen Stellvertretern kann sich der König in dringenden Ausnahmefällen durch ein männliches Mitglied seines Hofstaates vertreten lassen.
2. Ernsthafte Bewerber um die Königswürde melden sich beim Schriftführer. Ist ein Bewerber beim Aufruf nicht anwesend, so kann er erst beim nächsten Durchgang wieder am Königsschießen teilnehmen.
3. Über die Zulassung der ernsthaften Bewerber um die Königswürde entscheidet endgültig der Vorstand. Über die Reihenfolge des Königsschießens entscheidet das Los. Treten Bewerber während des Königsschießens ein, so werden sie am Ende des laufenden Durchganges zugelassen. Sie können jedoch erst nach Auslosung des nächsten Durchganges am Königsschießen teilnehmen. Jeder Durchgang wird neu ausgelost, bis der König ermittelt ist. In Streitfällen entscheidet der 1. Brudermeister. Seine Entscheidung ist unanfechtbar.
4. Ein Schütze, der sich während des Königsschießens den Anordnungen des Schießoffiziers widersetzt oder sich sonst ordnungswidrig verhält, evtl. durch übermäßigen Alkoholgenuss, kann vom Königsschießen ausgeschlossen werden.
5. Der Schießoffizier ist für die Aufrechterhaltung der Ordnung beim Medaillen- und Königsschießen verantwortlich. In Streitfällen entscheidet der 1. Brudermeister. Seine Entscheidung ist unanfechtbar.
6. Die Proklamation des neuen Königs sowie die Übergabe der Königskette erfolgt auf dem Thron im Festzelt. Der Thron wird im Einvernehmen mit dem Vorstand bestimmt. Ihm gehören an: dem Königspaar und 4 bis 6 Ehrenpaaren. (Ausnahmen nur mit Genehmigung des Vorstandes). Das Mindestalter der Ehrenherren und Ehrendamen beträgt 18 Jahre. Partnertausch ist nicht erlaubt. Ebenso sind Personen, die ein öffentliches Ärgernis darstellen, nicht auf den Thron zugelassen.
7. Die Festkosten des Throns werden nach Abzug des vom Verein gewährten Zuschusses vom gesamten Thron getragen. Die nach dem Fest anfallenden Kosten beim Adler bringen und bei der Generalversammlung (je ein Fass Bier, alternativ 6 Kisten 27er Herforder Bier und beim Adler bringen zusätzlich 5 Flaschen Schnaps) gehen zu Lasten des Königs.
8. Der König ist verpflichtet, bis zum nächsten Schützenfest eine silberne Plakette mit seinem Namen und dem Namen der Königin an der Königskette anzubringen.
9. Der Vorstand wünscht allen eine ruhige Hand und möge der beste Schütze gewinnen.

Letztmalig einstimmig beschlossen in der Generalversammlung am 22.03.2024