Voraussetzungen für Königsanwärter

I: Medaillenschießen:

  1. Am Medaillenschießen auf den Adler kann sich jedes männliche Mitglied der Bruderschaft ab vollendetem 18. Lebensjahr beteiligen, dass im Vereinsgebiet wohnt und im Besitz einer Mitgliedskarte ist.
  2. Auf Krone, Reichsapfel, Rechter und Linker Flügel, Zepter und den Stoß, ist jene eine Medaille ausgesetzt. Wer eines dieser Teile abgeschossen hat, muss sofort für eine Eintragung beim Schriftführer sorgen, und darf am Medaillenschießen nicht weiter teilnehmen.
  3. Fällt der Adler während des Medaillenschießen von der Stange, so gilt das nicht als Königsschuss.
  4. Für die Unkosten während des Königsschießen auf den Adler zahlt jeder Schütze vor dem ersten Schuss einen vor Beginn des Schießens bekanntgegebenen Betrag in die Kasse.

II.: Königschießen:

  1. Jeder Bewerber um die Königswürde muss mindestens 5 Jahre hintereinander Mitglied der Bruderschaft sein, das 21. Lebensjahr vollendet haben, seinen festen Wohnsitz im Vereinsbezirk haben und bis zum nächsten Schützenfest täglich für den Verein erreichbar sein.
  2. Jeder Königsanwärter wird nach dem dritten Lockern mit Namen aufgerufen, wobei sich die Reihenfolge der Königsanwärter nach dem zweiten Lockern ergibt. Sollte ein Anwärter bei Aufruf nicht anwesend sein, so kann er erst wieder beim nächsten Durchgang am Königsschuss teilnehmen.
  3. Über die Zulassung der ernsten Bewerber um die Königswürde entschiedet endgültig der Vorstand.
  4. Ein Schütze, der sich beim Königschießen den Anordnungen des Schießoffiziers nicht fügt, oder sich irgendwie ordnungswidrig benimmt, evtl. durch übermäßigen Alkohol, kann vom Königschießer ausgeschlossen werden.
  5. Für Ruhe und Ordnung beim Medaillen – und Königschießen ist der Schießoffizier verantwortlich. Bei Streitigkeiten entschiedet der 1. Brudermeister. Seine Entscheidung ist nicht anfechtbar.
  6. Die Proklamation des neuen Königs, sowie die Übergabe der Königskette erfolgt auf dem Thron im Festzelt. Der Thron wird im Einvernehmen mit dem Vorstand benannt. Ihm gehören an: Das Königspaar und 4 bis 6 Ehrenpaare. (Ausnahme 1 Paar mit Genehmigung des Vorstandes.) Das Mindestalter der Ehrenherren und Ehrendamen beträgt 18 Jahre. ( I / S. 115) Partneraustausch ist nicht zulässig, auch sind Personen, die öffentliches Ärgernis geben, nicht auf dem Thron zugelassen.
  7. Die Festkosten des Throns bestreitet nach Abzug des vom Verein gewährten Zuschuss der gesamte Thron. Die nach dem Fest entstehenden Kosten beim Adler bringen und bei der Generalversammlung ( je ein Fass Bier und beim Adler bringen zusätzlich 5 Fl. Schnaps) gehen zu Lasten des Königs.
  8. Der König ist verpflichtet, bis zum folgenden Schützenfest an der Königskette eine silberne Plakette mit seinem und der Königin Namenszug und dem Jahr seiner Königswürde anbringen zu lassen.

Einstimmig beschlossen in der Generalversammlung am 09.11.1980, mit Ausnahme unter II. Punkt 2 beschlossen am 08.11.1992.